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  Modellfluggruppe Erbach e.V.
         
 
 
 

 


Flugbetriebsordnung Modellflugplatz

Modellfluggruppe Erbach e.V.

 

 

Als Grundlage dieser Flugbetriebsordnung dient die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.12.1984 und den Ergänzungen. Sie ist auch in allen anderen nicht in dieser Flugbetriebsordnung genannten Fällen bindend und kann jederzeit eingesehen werden.

 

Kenntnisnahme und Übergabe einer Mehrfertigung ist durch Unterschrift zu bestätigen.

 

A) Benutzung des Fluggeländes

 

Das Fluggelände darf nur benutzt werden von:

 

•  Mitgliedern der Modellfluggruppe Erbach e.V.

•  Gästen oder von Mitgliedern eines anderen Vereines nach Absprache mit dem Flugleiter (s. a. unter F) .

•  Anfänger und Jugendliche (s. u. E) in Verantwortung eines anwesenden Mitgliedes.

•  Teilnehmer eines Wettbewerbes oder Flugtages.

 

Alle oben aufgeführten Personen müssen eine gültige Zulassung ihrer Fernsteuerung und eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Haftpflichtversicherung (Flugschüler s. u. E) nachweisen können.

 

B) Flugzeiten

 

Der Modellflugbetrieb darf nur bei guter Sicht und zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:

 

Täglich von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.

 

Während der Flugzeiten ist auf die Belange der einzelnen Modellflugsparten Rücksicht zu nehmen. Sonntags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr ist die Benutzung des Modellflugplatzes vorrangig für Mitglieder mit Modellhubschraubern vorgesehen.

 

C) Flugsicherheitsregeln

 

Allgemeines

 

Jeder Modellflieger und sonstige anwesende Personen haben sich so zu verhalten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Sicherheit anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.

 

Modelle

 

•  Flugmodelle mit messerartigen Eintrittskanten sind nicht erlaubt

•  Metall-Luftschrauben sind nicht erlaubt.

•  Das maximal zulässige Gesamtgewicht für Flugmodelle (flugbereit/vollgetankt) beträgt 25 Kilogramm.

•  Auf dem Modellfluggelände dürfen nur Flugmodelle mit Verbrennungs- und Elektromotoren betrieben werden, deren Schallpegel bei Vollast in 7m Entfernung den Wert von 84 dB (Messkurve A)  nicht überschreiten.

 

Zuschauer und Fahrzeuge

 

Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür vorgesehenen Raum hinter dem Sicherheitszaun aufhalten.

Fahrzeuge dürfen nur den Zufahrtsweg und die ausgewiesenen Parkplätze benutzen. Zufahrtswege sind langsam zu befahren. Bei schlechten Bodenverhältnissen sollte der Modellflugplatz nicht befahren werden.

Während des Start- und Landevorganges müssen die Start und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.

 

Kontrolle der Sendefrequenzen

 

Eine Inbetriebnahme des Senders ist nur nach Abnahme der entsprechenden Frequenzplatte an der vereinseigenen Frequenztafel zulässig.

Die Frequenzplatte muss gut sichtbar am Sender befestigt werden.

Vereinsmitglieder und Gäste haben sich - soweit Sie am Flugbetrieb teilnehmen - im Flugbuch einzutragen.

Nach Beendigung eines Fluges ist - bei mehrfacher Kanalbelegung - die Frequenzplatte an die Frequenztafel zurückzuhängen.

Die Nichteinhaltung der Abnahme der Frequenzplatte und Eintrag ins Flugbuch wird durch eine Ordnungsstrafe von 5€ geahndet.

 

Flugräume und –verfahren

 

Flugmodelle dürfen nur im Luftraum über folgenden Grenzen / Strecken betrieben werden:

 

Nordgrenze: bis 80 m zur Straße Ringingen-Eggingen ( K 7360)

Ostgrenze: bis zum Wald (ca. 250 m)

Südgrenze: bis zum Sicherheitszaun

Westgrenze: bis 250 – 300 m ab Platzmitte

 

•  Tiefe Platzüberflüge sollten in sicherer Entfernung zum Sicherheitszaun und Personen erfolgen und können nur nach Freigabe durch den Flugleiter erfolgen.

•  Fliegende Piloten sollten stets in einer Gruppe zusammenbleiben.

•  Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen.

•  Feldbestellung hat Vorrang. Soweit auf umliegenden Feldern während des Flugbetriebs gearbeitet wird, darf dieses Gebiet nicht überflogen werden. Gegebenenfalls muß der Flugbetrieb eingestellt werden. Anweisungen des Flugleiters sind ggf. zu beachten.

•  Das Betreten der Start-/Landebahn während des Flugbetriebs ist nur zum Start des Modells und zum Zurückholen nach der Landung gestattet.

•  Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugen ist untersagt.

•  Bei Test und Erstflügen ist der Flugleiter berechtigt den übrigen Flugbetrieb einzustellen.

•  Neue Mitglieder müssen ihre fliegerische Fähigkeit beweisen, bevor sie allein fliegen dürfen.

•  Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen, der u. U. sofort eingreifen kann.

•  An Tagen mit viel Flugbetrieb ist das Einlaufenlassen von Motoren, sowie unnötig langer Lauf der Motoren vor dem Start, zu unterlassen.

•  Starts und Landungen sind anzusagen.

•  Im Sicherheitsbereich ist der Betrieb von Modellmotoren (Verbrenner und Elektro) verboten.

 

D) Maßnahmen zur Durchführung dieser Bestimmungen

 

Flugleiter

 

Grundsätzliches:

 

•  Der Flugleiter gilt als Vertreter des Vereins.

•  Die Flugleiter der Modellfluggruppe Erbach e.V. sind in einer namentlichen Liste festgehalten.

•  Der Flugleiter hat eine eindeutige Kennzeichnung zu tragen.

•  Er hat Hoheitsrecht d.h. seinen Anweisungen ist auf dem Modellflugplatz Folge zu leisten.

•  Sollte Flugbetrieb stattfinden, hat ein Modellflieger die Funktion des Flugleiters zu übernehmen.

•  Anwesende Gäste können nicht als Flugleiter eingeteilt werden.

•  Flugleiter müssen volljährig sein.

 

Die Vereinsmitglieder sind sich der Verantwortung eines Flugleiters bewußt und verhalten sich entsprechend.

Es wird als selbstverständlich angenommen, daß jedes Vereinsmitglied die Funktion eines Flugleiters nicht nur auf dem Papier ausübt.

 
Aufgaben

 

•  Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und ist für die Sicherheit (insbesondere der Menschen) und Ordnung auf dem Flugplatz verantwortlich.

•  Der Flugbetrieb darf nur unter Aufsicht des Flugleiters durchgeführt werden.

•  Es ist ein Flugbuch zu führen, in dem der (die) Flugleiter des jeweiligen Tages festgehalten werden.

•  Während des Flugbetriebs sollte nach 1 Stunde bzw. bei Bedarf ein Wechsel erfolgen.

•  Der Wechsel kann dadurch erfolgen, daß eine Kennzeichnung wer Flugleiter ist, weitergegeben wird.

•  Der Flugleiter kann bei Verstößen dem Modellpiloten für den Rest des Flugtages Startverbot erteilen.

•  Bei wiederholten Verstößen oder Nichtbefolgung der Anweisungen des Flugleiters kann der Vorstand Startverbot für einen längeren Zeitraum verhängen.

 

E) Flugschüler

 

Ein Flugschüler wird vor seiner ersten „Flugstunde“ namentlich im Flugbuch als Schüler vermerkt. Danach ist er 6 Monate lang über den Verein versichert. Nach dieser Zeit muß er Mitglied werden oder selbst eine Versicherung abschließen.

 

F) Gastflieger

Gastflieger dürfen Modelle auf dem Modellfluggelände in Betrieb nehmen, wenn Sie eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben, daß Sie

 

•  über den Inhalt der Flugbetriebsordnung informiert wurden.

•  eine gültige Zulassung (soweit notwendig) für die Fernsteuerung haben.

•  und eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

•  Die entsprechenden Unterlagen sind auf Verlangen des Flugleiters nachzuweisen.

 

G) Rücksichtnahme

Diese Flugbetriebsordnung allein kann einen reibungslosen Flugbetrieb nicht garantieren. Rücksicht und gegenseitige Kameradschaft sollten einen reibungslosen Flugbetrieb ermöglichen.

 

Erbach, Februar 2000 geändert Erbach, März 2009

Modellfluggruppe Erbach e.V.

Der Vorstand